Behandlungskosten

Mein Honorar wird nach der offiziellen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) berechnet. Einen Link zur Gebührenordnung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier:

https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf

 

Seit dem 01.07.2024 gelten zudem neue Abrechnungsempfehlungen auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern  Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen geeinigt hat. Die Übersicht der neuen Abrechnungempfehlungen finden Sie hier: 

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de_626d305a19.pdf

 

 

Einen Auszug der von mir in Rechnung gestellten Leistungen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen: 

Kostenträger

Als Privatpraxis ist es grundsätzlich möglich, die Psychotherapie mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abzurechnen. Selbstverständlich ist es auch möglich, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen. Weitere Optionen der Kostenübernahme durch andere Kostenträger werden im Folgenden erläutert.
 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Konditionen unterscheiden sich jedoch bei verschiedenen Versicherungen. Die genauen Regelungen der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder sich telefonisch bei Ihrem Versicherungsträger informieren. Ich empfehle, Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn abzuklären. Relevante Fragen sind hierbei: Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Wie viele Therapiesitzungen werden übernommen? Werden die Kosten voll oder ggf. nur anteilig erstattet? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?


Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Hierzu informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Beihilfestelle.

 

Weitere Kostenträger für psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxen sind:

  • Berufsgenossenschaften
  • Freie Heilfürsorge (Bundeswehr, Bundespolizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzugsbeamte)
  • Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Postbeamtenkrankenkasse

 

Selbstzahler

Es kann verschiedene Gründe dafür geben sich zu entscheiden, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Es entfallen sämtliche Antragsformalitäten. Dies hat den Vorteil, dass die Dauer der Therapie und die Frequenz der Sitzungen sehr flexibel sind. Zudem kann die Therapie ohne Antragsformalitäten und damit verbundene Wartezeiten sehr schnell beginnen. Auch wird Ihre psychotherapeutische Behandlung nicht bei Krankenkassen oder ähnlichen Institutionen vermerkt.

 

 

 

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